Fortbildung zum Sachverständigen
Nachfolgend finden Sie Informationen zum öffentlich bestellten und vereidigten (kurz: ö.b.u.v.) Sachverständigen für das Zimmererhandwerk.
Entwurf, Herstellung, Montage von Neubauten sowie die Instandhaltung, Modernisierung und Restaurierung von Bestandsbauten erfordern ganz unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für jede der Tätigkeiten im Zimmererhandwerk gilt es, ihre spezifischen Techniken genau zu kennen und zu beherrschen und darüber hinaus auch die statischen und bauphysikalischen Anforderungen wie Brandschutz, Schallschutz, Wärme- und Feuchteschutz zu beachten.
Daher ist es unumgänglich, zur Beurteilung von Zimmererarbeiten darauf spezialisierte Sachverständige zu beauftragen, die aus dem Handwerk selbst kommen.
Bestellung zum ö.b.u.v. Sachverständigen
Mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige in besonderem Maße zur objektiven und unparteilichen Erstellung von Gutachten. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt durch die Kammer. Wenn Sie sich also für das Amt des ö.b.u.v. Sachverständigen bewerben wollen, so wenden Sie sich zunächst mit einem kurzen Anschreiben an die für Sie zuständige Handwerkskammer.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Bewerbung von der Handwerkskammer an den Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks weitergeleitet. Von dort werden Sie zur Fortbildung (Sachverständigenseminare) eingeladen und können sich dann zur Prüfung anmelden, bei der Ihre besondere und überdurchschnittliche Sachkunde geprüft wird.
Der Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks hat dazu eine "Information zur Prüfung der erhöhten Sachkunde im Zimmererhandwerk“ erstellt.
Weiterbildung für Sachverständige
Aufgrund des umfangreichen Tätigkeitsfelds und der erforderlichen Detailkenntnisse in technischen, wie auch in juristischen Bereichen ist eine solide Weiterbildung unerlässlich. Hierfür werden von Seiten des Landesinnungsverbandes unter dem Titel „erhöhte Sachkunde“ regelmäßig spezielle Seminare durchgeführt, in denen sowohl spezifische Fragen des Zimmererhandwerks als auch rechtliche Problemkreise kompetent erörtert werden.